Honorare für Sachverständigenleistungen
und Nebenkosten
Privatauftrag
Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen an die jeweils beauftragten Leistungen werden für private Auftraggeber folgende Vergütungen benannt:
Honorar
Untergrenze: Stundensatz ab 135,– € Netto (160,65 € Brutto*)
Obergrenze: Tagessatz bis 2.500,– € Netto (2.975,– € Brutto*) *) incl. 19%Ust.
Nebenkosten
Es fallen zusätzliche Aufwendungen an, z.B. für:
- Fahrtkosten PKW je km / DB / Leihwagen / Taxi / Flugzeug
- Schreibgebühren, Kopien, Fotografien
- Porti, Telefon- und Faxkosten, Onlinekosten
- Übernachtungskosten und Spesen
- Fremdleistungen (z.B. Laborrechnung)
Die Höhe der Nebenkosten ist mit dem Auftragnehmer individuell abzustimmen oder es gelten die gesetzlichen Regelungen als vereinbart.
Gerichtsauftrag
Gerichtliche Beauftragung wird bundeseinheitlich nach JVEG honoriert.
Nebenkosten
Obige Aufwendungen nach Regelung JVEG
Bankauftrag: wie Privatauftrag
Behördenauftrag/Staatsanwaltschaft: wie Gerichtsauftrag
Forschungsauftrag: wie Privatauftrag
Rechtsanwalts-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüferauftrag: wie Privatauftrag
Versicherungsauftrag: wie Privatauftrag
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